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Ein Mann hält einen Kugelschreiber in der Hand und füllt ein Gormular aus. Es sind nur seine Hände sichtbar

Anmeldung

Vor der Aufnahme in den Rehabilitationsbereich ist die Beantragung der Kostenübernahmen unabdingbar erforderlich.

Die Beantragung der Kostenübernahme kann sowohl von einer Suchtberatungsstelle, über den Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Suchtmedizinische Abteilung in Verbindung mit einer „Qualifizierten Entzugsbehandlung“ gestellt werden. Die Behandlungsdauer liegt durchschnittlich bei 12 Wochen (mit der Möglichkeit für Verlängerung), Kostenträger sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherungen oder die Krankenkassen.